Kleinbauern-Vereinigung Die Petition gegen das Hofsterben ist mit über 13'000 Unterschriften eingereicht Montag, 21. November 2022 Im November wurde die Petition «Jeder Hof zählt» der Kleinbauern-Vereinigung mit über 13'000 Unterschriften eingereicht. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, Massnahmen gegen das Hofsterben zu ergreifen und eine vielfältige Landwirtschaft zu stärken. Nun liegt der Kleinbauern-Vereinigung die Stellungnahme des Bundesrats vor.

Sie gibt sich damit nicht zufrieden. Die Antworten von Bundesrat Guy Parmelin würden oberflächlich bleiben und der grosse Wert einer vielfältigen Schweizer Landwirtschaft werde nicht erkannt, schreiben sie in einer Medienmitteilung.

Die Frage der Effizienz

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass der Strukturwandel in der Schweizer Landwirtschaft aus seiner Sicht in sozialverträglichen Bahnen verlaufe. Aufgrund des Strukturwandels könnten sich die fortgeführten Betriebe vergrössern, ihre Anlagen und Maschinen besser auslasten und die Arbeiten dank der Professionalisierung und Spezialisierungen effektiver und effizienter erledigen, schreibt er weiter.

Die Kleinbauern-Vereinigung ist damit nicht einverstanden: «Der Bundesrat redet einmal mehr einer wachse oder weiche Strategie das Wort, obwohl kleinere Betriebe nachweislich nicht weniger effizient wirtschaften als grössere», heisst es in der Mitteilung der Kleinbauern-Vereinigung. 

Die Frage der Versorgungssicherheit

Besorgt ist die Kleinbauern-Vereinigung auch über die Klima- und Biodiversitätskrise. Für eine krisensichere sowie widerstandsfähige Lebensmittelversorgung sei die Schweiz auf eine vielfältige und innovative Landwirtschaft angewiesen, schreibt sie weiter. Dabei würden kleinere und mittlere Betriebe eine entscheidende Rolle spielen.

Das sagt der Bundesrat konkret

Bundesrat Guy Parmelin äusserte sich insbesondere zu den vier konkreten Forderungen der Petition:

  • Zugang zu Land und Förderung von ausserfamiliären Hofübergaben: Der Bundesrat verweist auf die AP22+, wo die Einführung von zinslosen Investitienskrediten für den Kauf von Betrieben eine wichtige Massnahme zur Förderung der ausserfamiliären Hofübergaben sei, darüber werde das Parlament entscheiden. Des weiteren seien Massnahmen zu Vorkaufsrechten in der Familie und beim Erwerb von Boden durch Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften bei der Vernehmlassung der AP22+ vom Parlament deutlich abgelehnt worden.
  • Möglichkeit einer ausserfamiliären Hofübergabe: Dass freiwerdende Flächen nur von Selbstbewirtschaftenden erworben werden können, verhindere Spekulationen mit dem Boden, sodass dieser nicht von Grossgrundbesitzern oder Investmentgesellschaften aufgekauft werden könne, schreibt der Bundesrat. Das solle beibehalten werden.
  • Benachteiligung von kleineren Bauernbetrieben: Mit der Voraussetzung einer SAK für die Unterstützung einzelbetrieblicher Massnahmen werde eine professionelle Landwirtschaft gefördert. Die SAK-Grenze für Investitionshilfen sei im Rahmen des Verordnungspakets 22 in den Bergzonen III und IV bereits auf 0,6 SAK gesenkt worden.
  • Gemeinschaftliche Bewirtschaftungsformen: Die aktuelle Agrarpolitik fördere bereits die überbetriebliche Zusammenarbeit. Eine Vereinfachung werde nicht als notwendig erachtet. Betriebsgemeinschaften würden zum Beispiel einige Vorteile verschaffen, daher seien gewisse Einschränkungen nötig, um Missbräuche zu vermeiden.

Die Kleinbauern-Vereinigung fordert gemäss ihren eigenen Angaben eine vielfältige, lebendige und resiliente Landwirtschaft, die motivierten Bäuerinnen und Bauern den Zugang zu Land ermöglicht und auch gemeinschaftlichen Formen der Bewirtschaftung, wie zum Beispiel einer solidarischen Landwirtschaft, Raum bietet. Sie sieht diese Forderungen vom Bundesrat offensichtlich nicht erfüllt und fordert, dass das Hofsterben als Problem wahrgenommen werden und ernsthaft angeganen werden soll.