Die Zuger Polizei führte am Montag in der Gemeinde Baar eine Kontrolle gegen Schwarzarbeit durch. Dabei trafen die Einsatzkräfte laut Meldung auf eine Frau, die ohne die erforderlichen Dokumente als Gärtnerin tätig war.

Die 32-jährige Serbin wurde festgenommen und durch den Schnellrichter der Zuger Staatsanwaltschaft wegen Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Vom Amt für Migration wurden die Frau aus der Schweiz weggewiesen sowie mit einem dreijährigen Einreiseverbot für die Schweiz, Liechtenstein und die Schengenstaaten belegt. Sie wird am 13. April in ihr Heimatland ausgeschafft.

Auch der ausserkantonale Arbeitgeber wird zur Rechenschaft gezogen. Er erntet eine Anzeige wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz. 

jw