Vor drei Jahren hat die Kleinbauern-Vereinigung zusammen mit anderen Organisationen die Petition «Neue Gentechnik-Verfahren dem Gentechnikgesetz unterstellen» eingereicht. Diese werde nun in drei Tagen im Rahmen der Änderung des Gentechnikgesetzes behandelt, wie die Kleinbauern-Vereinigung in einer Mitteilung bekannt gibt. Die Petition forderte, die neuen gentechnischen Verfahren dem Gentechnik-Gesetz zu unterstellen.

Keine Lösung für Welthunger, Umweltbelastung und Mangelernährung 

Der Bundesrat empfehle der Komission, die neuen Verfahren dem Gentechnikgesetz zu unterstellen und das Moratorium um weitere vier Jahre zu verlängern. Die Kleinbauern-Vereinigung unterstütze die Position des Bundesrates, heisst es in der Mitteilung.

Die Gentechnik habe ihre seit Jahrzehnten kommunizierten Versprechen «bisher in keiner Art und Weise einlösen können und weder den Welthunger, die Umweltbelastung durch Pestizide, die Herausforderungen der Saatgutbeschaffung oder die Mangelernährung verringert», steht in der Mitteilung der Vereinigung.

Entwicklung nachhaltiger Alternativen

Eine konsequente Regulierung fördere die Entwicklung nachhaltiger Alternativen und damit ökologische Vielfalt. Neue gentechnische Verfahren seien weder sicherer noch kontrollierbar, heisst es weiter.

Nur wenn die neuen gentechnischen Verfahren als Gentechnik eingestuft würden, könne garantiert werden, dass die Schweizer Landwirtschaft gentechnikfrei bleiben könne.