Die revidierte Anleitung tritt auf den 1. April in Kraft, wie der Bundesrat mitteilt. Dies zusammen mit den damit verbundenen Änderungen der Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht sowie der Pachtzinsverordnung (wir berichteten ausführlich zum Thema hier).

Die Schätzungs-Anleitung muss laut Bundesrat regelmässig ergänzt und weiterentwickelt werden, um den aktuellen wirtschaftlichen und technischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Die aktuelle Anleitung stammt aus dem Jahr 2004.

Der landwirtschaftliche Ertragswert entspricht dem Kapital, das mit dem Ertrag eines landwirtschaftlichen Gewerbes oder Grundstückes bei landesüblicher Bewirtschaftung zu einem durchschnittlichen Zinssatz im Mittel mehrerer Jahre verzinst werden kann. Der Wert bestimmt unter anderem den Preis bei einer Hofübergabe innerhalb der Familie.

lid