Das sieht ein Verordnungsentwurf ihres Amts vor, der jetzt in die Ressortabstimmung gehen soll. Klöckner sprach von «einem Baustein» der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Minimierungsstrategie.
Wie die Ministerin heute vor Journalisten in Berlin erläuterte, sollen Landwirte, die glyphosathaltige Herbizide einsetzen wollen, dies bei der jeweiligen Pflanzenschutzbehörde anzeigen müssen, die dann darüber befinden soll. Auf Flächen, die über keine hinreichenden Saumstrukturen verfügen, soll die Anwendung ebenso ausgeschlossen werden wie in Naturschutzgebieten. Die einzuhaltenden Abstände von Gewässern will man bundeseinheitlich regeln.
Nur bei Erosionsgefahr
Zur Stoppelbehandlung soll Glyphosat dann eingesetzt werden dürfen, wenn ansonsten auf den betreffenden Flächen eine erhebliche Erosionsgefährdung droht. Gegen bestimmte Problemunkräuter soll die Anwendung genehmigt werden können, wenn keine alternativen Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen. Als Ausnahme vom Anwendungsverbot soll auch gelten, dass aufgrund anhaltender Nässe ein Pflugeinsatz nicht möglich ist.
Verbot für Hobbygärtner und Sportanlagen
Verboten werden soll die Anwendung von Glyphosat in Haus- und Kleingärten. Ausnahmen sollen dann möglich sein, wenn der Anwender über einen Sachkundenachweis verfügt und es keine Alternativen gibt. In Parks und Sportanlagen soll Glyphosat generell verboten werden. Mit der Deutschen Bahn als größtem Einzelanwender will Klöckner Gespräche über eine Minimierung führen.
AgE