Verdingkinder und Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen können einen Solidaritätsbeitrag von maximal 25 000 Franken erhalten. Dazu müssen sie sich bis spätestens am 31. März 2018 beim Bundesamt für Justiz melden. Allerdings zeigt sich, dass sich längst nicht alle Betroffenen melden. «Ungefähr ein Drittel hat sich bisher gemeldet. Ich hätte mehr erwartet», sagt SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel, die der parlamentarischen Gruppe für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen angehört.

Nicht jeder meldet sich

 Luzius Mader kennt die genauen Zahlen: «Insgesamt haben wir bis jetzt 5028 Gesuche erhalten.» Mader ist stellvertretender Direktor beim Bundesamt für Justiz und Delegierter des Bundesrates für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981. Dass sich von den 12 000 bis 15 000 Betroffenen wohl nicht alle melden werden, hat verschiedene Gründe. Wie Mader sagt, gibt es Menschen, die kein Gesuch einreichen, weil sie alte Wunden nicht mehr aufreissen wollen. Andere möchten sich nicht nochmals als Opfer sehen. Und wieder andere «sind verständlicherweise wütend», daran könne auch das Geld nichts mehr ändern.

hja

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