Der Zaun an der Grenze zu Weißrussland und der Ukraine soll die Einwanderung möglicherweise ASP-infizierter Wildschweine nach Polen unterbinden und so eine effektive Regulierung des heimischen Schwarzwildbestands ermöglichen. Ein Gesetzentwurf für die Errichtung des Zauns wird laut Jurgiel spätestens Ende März dem Parlament in Warschau vorgelegt. Eine Zustimmung der Europäischen Kommission sei in dieser Frage nicht erforderlich.

Unterdessen treten bereits Ende Februar verschärfte Sicherheitsbestimmungen zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest in Kraft. Diese sehen unter anderem zusätzliche Kompetenzen für die Behörden bei der ASP-Bekämpfung sowie der Kontrolle und Sanktion von Unternehmen vor. So kann der zuständige Tierarzt demnächst die Schliessung eines Schweinehaltungsbetriebes anordnen, wenn der Halter seinen Bestand nicht entsprechend den behördlichen Vorgaben gegen ASP schützt.

AgE