Nur der Tierhalter sei in der Lage, zu entscheiden, ob er Kühe mit Hörnern wolle oder nicht, schreibt der Verein in einer Mitteilung. Die Entschädigung für zusätzlichen Tierschutz solle nicht über Direktzahlungen erfolgen sondern über den Produktionspreis. Die Bundesverfassung sei nicht das geeignete Instrument, um die Anforderungen der Initiatnen zu definieren, heisst es weiter.

asa