Die fünfzehn Mitgliederinnen der Kommission für Landwirtschaft haben am 31. August 2021 unter der Leitung der Präsidentin, Nationalrätin Isabelle Moret und Vizepräsidentin, Nationalrättin Christine Bulliard-Marbach ihre zweite Sitzung abgehalten. Dabei beschlossen sie zwei Motionen und eine Interpellaton, wie in einer Medienmitteilung bekanntgegeben wird.

Negative Folgen einer Scheidung mildern

In der einen Motion wird gefordert, dass bei einer Ehescheidung oder einer Auflösung der eingetragenen Partnerschaft einerseits bei der Bewertung bestimmter Beteiligungen des Nichteigentümer-Ehegatten der Ertragswert durch den Verkehrswert ersetzt wird. Andererseits soll es eine Einführung eines Gewinnanspruchs für den Nichteigentümer-Ehegatten geben,  wenn dieser zuvor auf seinen Anteil verzichtet hat. Ausserdem soll es eine Ergänzung beim Ehevertrag und die Erleichterung der Anerkennung des Rechts auf eine angemessene Entschädigung geben.

Bundesrat wird zum Handeln aufgefordert

Die zweite Motion verlangt, dass der Bundesrat, gemäss seinem Bericht vom September 2016, eine umfassende obligatorische landwirtschaftliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung für beide Partner ins Auge fasst.

Zugang zur Mutterschaftsversicherung für alle Frauen

Schlussendlich wurde eine Interpellation über die Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben an Töchter sowie den immer noch sehr geringen Anteil von Frauen als Betriebsleiterinnen und -eigentümerinnen angenommen.

Zusätzlich zu den angenommenen Texten wurde nach einer Diskussion der Beschluss gefasst, eine zusätzliche Forderung vorzulegen. Nämlich die Bitte an den Bundesrat, die Frage der Mutterschaftsversicherung und des Vaterschaftsurlaubs unabhängig von der Erwerbstätigkeit in einem Postulat zu behandeln.