Das Landwirtschaftsgesetzes regelt, dass die Branchen- und Produzentenorganisationen für die Qualitäts- und Absatzförderung ihrer Produkte selber verantwortlich sind. Die Selbsthilfemassahmen der Organisationen können auch auf Nichtmitglieder ausgedehnt werden, um zu verhindern, dass diese davon profitieren, ohne sich zu beteiligen.
Weiterhin Beiträge für Nichtmitglieder beantragt
Schweizer Milchproduzenten, Schweizer Bauernverband, GalloSuisse, Emmentaler Switzerland und Interprofession du Vacherin Fribourgeois haben bisher Beiträge für die Kommunikation auch bei den Nichtmitgliedern verlangt. Sie stellten den Antrag beim Bundesrat, dies auch zukünftig tun zu dürfen, meldet das BLW. Dies soll für die nächsten vier Jahre gelten.
Planbarkeit und Transparenz verbessern
Die BO-Milch hat an der DV beschlossen, dass die Käufer von Rohmilch ihren Lieferanten jeden Monat die Konditionen (Mengen und Preise) für das A- und B-Segment bis spätestens am 20. Tag des Vormonats bekannt geben müssen. Dies soll ab 1. Januar 2022 gelten und die Planbarkeit und Transparenz verbessern.
Um die Umsetzung dieser Regleung flächendeckend sicherzustellen, hat die Organisation die Weiterführung ihres Reglements auf weitere vier Jahre beantragt.
Die Begehren der Organisationen können unter diesem Link eingesehen werden.