Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG; SR 910.1) kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären. Voraussetzung ist, dass die Massnahmen durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen.
Sechs Begehren bewilligt
Die Schweizer Milchproduzenten (SMP), der Schweizer Bauernverband (SBV), GalloSuisse, Emmentaler Switzerland (ES), Interprofession du Vacherin Fribourgeois und der Branchenverband Schweizer Reben und Weine stellten dem Bundesrat ein Begehren , die Beiträge zur Finanzierung ihrer Kommunikationsmassnahmen für die Dauer von vier Jahren auf ihre Nichtmitglieder auszudehnen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die Selbsthilfemassnahmen der SMP, von GalloSuisse, ES und Interprofession du Vacherin Fribourgeois für die Dauer von vier Jahren auf die Nichtmitglieder auszudehnen. Die Nichtmitglieder des SBV und des Branchenverbands Schweizer Reben und Weine sollen für zwei Jahre verpflichtet werden. Bei diesen zwei Organisationen wird der Bundesrat ein allfälliges neues Begehren bereits 2019 neu beurteilen.
Tiefpreise und Frankenaufwertung
Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft und insbesondere die Milch- und Käsewirtschaft seien von den Auswirkungen der Tiefpreise für Milchprodukte in der EU und auf den internationalen Märkten noch immer stark betroffen, teilt der Bundesrat mit. Dazu komme die Aufwertung des Schweizer Frankens in den vergangenen Jahren.
«Beim Wein wurden zudem durch die Frostnächte im April rund 15% der Ernte 2017 zerstört», heisst es weiter. Die schwierige Situation auf den Märkten und die sich erst langsam wieder erholenden Preise «machen ein intensives Marketing notwendig». Gleichzeitig sinke die Bereitschaft der Nichtmitglieder, sich an den gemeinsamen Selbsthilfemassnahmen finanziell zu beteiligen.
jw