Gemäss einem Bericht von «20 Minuten online» wurde Landwirt Wilhelm B.* vor das Kreisgericht Rheintal bestellt – er wurde wegen Betrug angeklagt. Diese Anklage lautete, dass dieser die Milch mit auf die ganze Menge gerechnet und aufsummiert 942 Hektolitern Wasser verdünnt habe.
Der Betrug war aufgeflogen, da der Chauffeur des Tankwagens von blossem Auge erkannt hat, dass die Milch wässriger aussah. Dieser hat seinen Verdacht dann dem Chef der Käserei übermittelt, wonach dieser weitere Kontrollmassnahmen angeordnet hatte. Die Proben bestätigten diesen Schwindel-Verdacht.
Der Milchbauer war zudem als Lagerist tätig in der Käserei. Laut der betroffenen Käserei habe der Milchbauer mit diesem Vorgehen rund 48'000 Franken erwirtschaftet. Diesem sei es anscheinend bisher gelungen, die Kontrollschranken zu umgehen, indem er die Milchproben vertauscht oder manipuliert habe. Dieser Betrug hatte für den Angestellten Konsequenzen; er wurde unmittelbar nachdem sich dieser Verdacht bestätigt hatte, entlassen und angezeigt.
Vor dem Richter gab der Landwirt gemäss «20 Minuten online» zu Protokoll, dass er sich nicht erklären könne, wie das Wasser in die Milch gelangt sei, und beschuldigte eine Drittperson, «ein neidischer Nachbar vielleicht». Auch sein Verteidiger sagte, dass niemand gesehen habe, wie B. Wasser in die Milch geschüttet habe.
Das Gericht sprach den Bauern vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs frei. Es sei nicht erwiesen, dass er über längere Zeit die Milch verdünnt habe. Für die Fälle, für die ein Beweis vorliegt, wurde B. zu einer Geldstrafe von 3600 Franken verurteilt. Die Käserei fordert auf dem zivilen Weg 140'000 Franken vom Landwirt.
BauZ
*Name abgeändert