Im September 2017 erhielt ein Bauer im bernischen Saanenland einen Strafbefehl wegen eines Vergehens gegen das Gewässerschutzgesetz. Dies berichtet die Berner Zeitung am 12. Januar. Damit wurde der Landwirt zu einer bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Verbindungsbusse von 1700 Franken verurteilt.

Doch er erhob Einsprache, sodass am Freitag Gerichtspräsident Jürg Santschi den Fall zu beurteilen hatte. Der Mann erklärte, er habe das Schmelzwasser aus dem Gülleloch gepumpt und aufs Land gespritzt. Dazu habe er das Wasserreservoir entleert, das wegen der Sedimente eine braune Färbung habe. Er habe nichts Unrechtes getan und trage zur Umwelt Sorge, steht weiter im Artikel der Berner Zeitung.

Der Richter hatte zum Prozess die Zeugin, die das Vergehen im Mai beobachtet hatte. Sie fotografierte wie Gülle in den nahen Graben gelenkt wurde. Der Richter erklärte nach der Beweisaufnahme, dass er die Aussage der Zeugin für glaubwürdig hielt, und legte dem Beschuldigten nahe, den Strafbefehl zu akzeptieren, weil ein Urteil mehr kosten würde.

BauZ