Im Schulterschluss mit den anderen Gebirgskantonen und in Übereinstimmung mit den Bündner Gemeinden wehrt sich die Regierung gegen eine generelle Senkung des Wasserzinses, weil der Strommarkt nicht vorhersehbar sei. Sie hält den Vorschlag des Bundesrats für sachlich und politisch nicht begründbar, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Eine einzelfallweise Reduktion des Wasserzinses bei notleidenden Unternehmen wird dagegen als im Grundsatz prüfenswert erachtet.
Der Bundesrat schlägt dies im Sinne einer Alternativvariante vor, welche aber in der Vernehmlassungsvorlage
noch nicht konkret ausgearbeitet ist.
BauZ