Gemäss dem Bundesrat soll das geltende Recht in Bezug auf das Risiko den neuen Entwicklungen angepasst werden. Dabei soll am Vorsorgeprinzip festgehalten werde, heisst es in einer Mitteilung vom Bund. Dies bedeute, dass Gefährdungen und Beeinträchtigungen durch die aus neuen gentechnischen Verfahren hergestellten Organismen frühzeitig identifiziert und Massnahmen zur Risikoverminderung getroffen werden müssen.
Verschiedene Risiko-Kategorien
Die zuständigen Bundesstellen würden nun klären, wie sich die neuen gentechnischen Verfahren und die damit hergestellten Produkte entsprechend den Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt kategorisieren liessen. Vorgesehen sei, dass die rechtlichen Grundlagen erweitert werde durch unterschiedliche Anforderungsstufen für die verschiedenen Kategorien.
Dabei sollten auch die zukünftigen Entwicklungen in der Gentechnologie abgedeckt werden. Spezifische Normen und Standards werde man in einer zweiten Phase diskutieren. In der Schweiz gilt bis Ende 2021 ein Moratorium für den Umgang mit genveränderten Organismen in der landwirtschaftlichen Produktion.
Eckpunkte folgen im Sommer 2019
Der Bundesrat wird die Eckpunkte zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen nach dem Sommer 2019 festlegen. Auf dieser Basis werden das UVEK und das WBF ihm bis Ende 2019 eine Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
asa