Nationalrat Andreas Aebi (SVP/BE) begründet seinen Vorstoss damit, dass es in der Schweiz keinen dokumentierten Fall von Verunreinigung des Grundwassers durch undichte Güllegruben gebe. Generell wiesen nur sehr wenige Güllegruben effektiv Schäden auf.

Deshalb sei der grosse Aufwand, diese periodisch zu kontrollieren, «schlicht unverhältnismässig». Die Kosten zulasten der Kantone für die Kontrollen und die Administration seien gemessen am Risiko sehr hoch.

Gefährliche Keime

Der Bundesrat sieht das anders. Weil grosse Güllegruben häufig über Grundwasservorkommen oder in der Nähe von Oberflächengewässern lägen, sei besondere Vorsicht geboten, schreibt er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion.

Die Gülle enthalte krankheitserregende Keime und solche, die Antibiotikaresistenzgene weitergeben könnten. Keime seien die häufigste Ursache von Verunreinigungen des Trinkwassers. Aus Sicherheitsgründen bestehe deshalb der gesetzliche Auftrag, Güllegruben zu kontrollieren. Zum Aufwand der Kontrollen schreibt der Bundesrat, dass die risikobasierte Kontrolle bereits heute rechtlich vorgeschrieben sei.

500 Gruben nach Kontrollen stillgelegt

Dass mit Güllegruben nicht zu spassen sei, belegt der Bundesrat im Weiteren mit Auszügen aus Kontrollberichten. Bei der erstmaligen Kontrolle der rund 9000 Gruben im Kanton Zürich sind demnach 500 Gruben stillgelegt worden. Zudem seien bei jeder zehnten Grube schwere, bei jeder sechsten mittlere und bei fast jeder vierten Grube kleinere Schäden festgestellt worden.

Im Kanton Thurgau hätten bei 23 Prozent der kontrollierten Gruben Mängel existiert. Die Schäden betrafen nicht nur die Dichtheit, sondern beispielsweise auch die statische Sicherheit der Gruben.

Ohne diese risikobasierten Kontrollen könnten über 100'000 Güllegruben auf unbefristete Zeit unkontrolliert genutzt werden, wie der Bundesrat schreibt. «Dies wäre für das Grund- und Trinkwasser beziehungsweise für die Schweizer Bevölkerung ein zu grosses Gesundheitsrisiko.»