Gmür möchte den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, eine Änderung der geltenden Vorschriften zu prüfen. Der Biermarkt entwickle sich dynamisch, argumentiert er. Dass in der Schweiz kein Pils-Bier gebraut werden dürfe, verhindere Innovationen und entspreche nicht den Bedürfnissen der heutigen Konsumenten.
Der Bundesrat hält in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest, der Vertrag mit Tschechien und der Slowakei verbiete nicht die Herstellung von Bieren gemäss dem in der Stadt Pilsen entwickelten Brauverfahren, sondern nur deren Kennzeichnung als «Pils», «Pilsner» oder «Pilsener». Diese Bezeichnungen dürften nur für Bier aus Tschechien gebraucht werden.
Umgekehrt schützt der Vertrag laut dem Bundesrat Schweizer Bezeichnungen wie «Calanda Bier», «Engadiner Bier» oder «Uster Bier». In einer gesamtwirtschaftlichen Interessenabwägung erachte er die geltende Rechtslage als vorteilhaft, schreibt der Bundesrat.
sda