Das zeigen die Ergebnisse der behördlichen Lebensmittelüberwachung 2016, die der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Helmut Tschiersky, am Dienstag in Berlin vorgestellt hat. Tschiersky lobte dabei die Anstrengungen der Geflügelwirtschaft bei der Salmonellenbekämpfung, die in den letzten Jahren deutliche Erfolge gezeigt habe. Problematisch sei aber nach wie vor das vergleichsweise häufige Vorkommen von Campylobacter.

In drei von vier Proben

Nach Angaben des BVL wurden 2016 im Rahmen des Zoonosen-Monitorings 130 Halshautproben bei Masthähnchen auf das Vorkommen von Campylobacter untersucht. In drei von vier Proben sei dabei der Erreger nachgewiesen worden. Bei zusätzlichen 274 Proben hätten zudem Keimgehaltsbestimmungen ergeben, dass die Campylobacter-Keimzahlen bei etwa einem Viertel der Proben über dem ab nächstem Jahr EU-weit geltenden Prozesshygienekriterium von 1000 koloniebildenden Einheiten (KbE) pro Gramm gelegen hätten.

Vor diesem Hintergrund stellte Tschiersky fest, dass Geflügelfleisch zu häufig mit Campylobacter belastet sei. Er zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass die Einführung des Prozesshygienekriteriums zu einer verbesserten Geflügelschlachthygiene führen werde.

Rohmilch oft keimbelastet

Laut dem Bundesamt ergaben die Lebensmittelkontrollen 2016 zudem eine vergleichsweise hohe Keimbelastung von Rohmilch: Von den 304 im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) untersuchten Rohmilchproben hatten demnach 58 oder 19% eine Gesamtkeimzahl von mehr als 105 KbE/ml. Zusätzlich seien im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Rohmilchproben diverse Krankheitserreger nachgewiesen worden, so Listerien, Campylobacter und Escherichia-coli-(EHEC)-Bakterien.

In Anbetracht der zunehmenden Verbreitung von Milch-Zapfanlagen und der Direkt-Ab-Hof-Vermarktung von Rohmilch erinnert das BVL daran, dass die Vermarkter gesetzlich verpflichtet seien, den Hinweis «Rohmilch, vor dem Verzehr gut abkochen» gut lesbar an der Ausgabestelle anbringen müssten.

AgE