Geknickte oder abgebrochene Maisfahnen prägen nicht selten das Landschaftsbild. Häufig werden sie verursacht durch die seit den 1970-er Jahren anzutreffende Larve eines fast unscheinbaren Falters, den sogenannten Maiszünsler. Hauptsächlich beschert der Schädling hierzulande einmal im Jahr grosse Sorge, jedoch begünstig die Klimaerwärmung zunehmend sein Auftreten. Am Genferseebecken und im Tessin kommen daher neben univoltinen Rassen bereits sogenannte bivoltine Maiszünsler vor, die in einem Jahr zwei Generationen anstatt einer hervorbringen. Entsprechend werden höhere Schäden verursacht. In der Schweiz sind Insektizide gegen den Maiszünsler verboten. Ausnahmen bestehen nur bei sehr akuten Bedingungen und können mit einer kantonalen Sondergenehmigung für die bivoltine Rasse bewilligt werden. Jedoch wirken diese Insektizide nicht nur auf den jeweiligen Zielorganismus, sondern können auch Nützlinge treffen und sie dezimieren.

Schlupfwespe als Bio-Waffe

Eine nützlingsschonende Lösung kommt dabei selbst aus dem Tierreich, welche auch im ÖLN bewilligt ist. Mit Hilfe der Schlupfwespenart Trichogramma kann der Maiszünsler auf biologische Weise bekämpft werden. Trichogramma-Wespen sind die natürlichen Gegenspieler vieler schädlicher Schmetterlingsarten. Sie parasitieren deren Eier und verhindern so die Entwicklung von Falterlarven. Entscheidend für den Erfolg ist der richtige Zeitpunkt der Trichogramma-Ausbringung: «Der Ausbringungstermin ist durch die Überwachung der Verpuppungsrate der Larven definiert. Dazu werden Stoppelhaufen vom letzten Jahr gesammelt, in denen die Zünslerlarven überwintern, bevor sie sich verpuppen», erklärt Stève Breitenmoser, Technisch-Wissenschaftlicher Mitarbeiter der Agroscope Nyon. Zusätzlich wird der Maiszünslerflug mit Pheromon- und Lichtfallen überwacht. Die Forschungsanstalt Agroscope legt anschliessend in Zusammenarbeit mit den Firmen und den kantonalen Pflanzenschutzdiensten den Ausbringungstermin fest und veröffentlicht ihn auf Agrometeo.ch.

Katrin Erfrurt

Den vollständigen Bericht finden Sie in der Ausgabe der BauernZeitung vom 9. Februar.