Der aussergewöhnlich starke Frühlingsfrost vom April 2017 hat grosse Schäden im Obst-, Beeren- und Weinbau hinterlassen. Die Schäden sind lokal sehr unterschiedlich, ebenso die einzelbetriebliche Betroffenheit. Das Ausmass der erlittenen Verluste wird sich im Herbst im Zeitpunkt der Ernte definitiv zeigen.
Aufgrund des ausserordentlichen Frostereignisses mit schweizweit grossen Schäden hat die Stiftung Fondssuisse entschieden, auf die Frostschäden 2017 einzutreten und damit eine Ausnahme zu den geltenden Beitragsbedingungen zu machen. Fondssuisse leistet finanzielle Beiträge an Schäden, die durch nicht vorhersehbare Naturereignisse verursacht wurden und für die heute keine Versicherung abgeschlossen werden kann. In Ergänzung zu den Massnahmen von Bund und Kantonen (und den teilweise bestehenden Versicherungsmöglichkeiten) wird Fondssuisse stark betroffene Landwirtschaftsbetriebe (Härtefälle) mit à fonds perdu Beiträgen zur Abfederung der aussergewöhnlichen Ertragsverluste unterstützen. Die Höhe der Entschädigung kann erst festgelegt werden, wenn die Schadenmeldungen aus der ganzen Schweiz bei Fondssuisse eingetroffen sind.
In Zusammenarbeit mit den landwirtschaftlichen Organisationen von Bund, Kantonen und Verbänden wurden die Kriterien und das Verfahren erarbeitet. Beitragsberechtigt sind direktzahlungsberechtigte Landwirtinnen und Landwirte, die vorwiegend im Obst-, Beeren- und/oder Weinbau tätig sind und die 2017 einen schwerwiegenden Ernteausfall wegen Frost zu ertragen haben. Formulare zur Anmeldung der Frostschäden 2017 an Obst, Beeren und Reben können bei den kantonalen Fachstellen bezogen und bis am 15. September 2017 dort eingereicht werden.
pd