Die Quittung der Spätfröste im April wird den Obst- und Rebbauern in diesen Tagen präsentiert. Die Kirschenproduzenten erhielten sie schon früher. Fazit: Der Ertragsausfall beläuft sich auf rund einen Drittel. Die Apfelproduktion liegt üblicherweise bei rund 190 000 t, heuer werden es nur rund 133 000 t sein.
Nur für Schäden über 50%
Wie bereits mehrfach berichtet springt bei Härtefällen der Fondssuisse, der ehemalige Elementarschädenfonds, ein. Bis Ende November müssen die
von den Kantonen überprüften Schadensmeldungen der Produzenten bei der Stiftung eingetroffen sein. Laut Geschäftsführer Daniel Arni rechnet man mit über 600 Gesuchen. Wie vielen davon statt gebeben wird, ist offen, ebenso die zur Verfügung stehende Entschädigungssumme.
Zu einigen Diskussionen Anlass gaben offenbar die relativ scharfen Beitragskriterien. Berechtigt sind nur Betriebe, die:
- mindestens 60% SAK im Obst- und Weinbau haben
- mindestens 1 ha Spezialkulturen bewirtschaften
- weniger als 50% ausserlandwirtschaftliches Einkommen
- und mindestens 50% Ernteausfall haben.
Dazu kommen Abzüge für Einkommen über 100 00 Franken und Vermögen von über 1 Mio Fr.
Diversifizierte benachteiligt
Diese Regeln führen dazu, dass diversifizierte Betriebe nur geringe Chancen auf Unterstützung aus dem Fonds haben, was namentlich im Weinbau viele Produzenten enttäuscht hat. Georg Bregy, Direktor des Schweizer Obstverbands trägt dies mit Fassung. Die meisten seiner Mitglieder seien ohnehin der Meinung, dass die witterungsbedingten Ernteausfälle bis zu einem gewissen Ausmass zum unternehmerischen Risiko gehörten. Sie hätten die Eintretensschwelle lieber eher noch höher gesehen, da so nur diejenigen Betriebe in Genuss von Schadenersatz kämen, die es wirklich zum Überleben brauchten.
Adrian Krebs