Gestützt auf die Artikel 8 und 9 des Landwirtschaftsgesetzes kann der Bundesrat die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch auf die Nichtmitglieder ausdehnen. Die Massnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung, die Anpassung der Produktion und des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen. Ausserdem müssen sie durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen.
Drei Branchen- und drei Produzentenorganisationen möchten die Beiträge für vier Jahre auf Nichtmitglieder ausdehnen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Mittwoch mitteilt. Folgende Begehren wurden veröffentlicht:
- Emmentaler Switzerland, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung
- Schweizer Bauernverband, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung
- Schweizer Milchproduzenten, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung
- GalloSuisse, Weiterführung der bestehenden Ausdehnung
- Interprofession du Vacherin Fribourgeois, erneute Ausdehnung nach einem Unterbruch von zwei Jahren
- Branchenverband Schweizer Reben und Weine, erneute Ausdehnung nach einem Unterbruch von drei Jahren
Mit der Veröffentlichung sollen die Nichtmitglieder der Organisationen über die Begehren informiert werden. Interessierte können sich bis zum 23. Oktober 2017 schriftlich beim BLW dazu äussern. Der Bundesrat wird anschliessend entscheiden, ob und allenfalls wieweit er den Begehren entsprechen wird.
jw