Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» (besser bekannt unter dem Namen Hornkuh-Initiative) will in der Bundesverfassung verankern, dass die Haltung von behornten Kühen und Ziegen finanziell unterstützt wird. Der Ständerat hat sich in der Herbstsession 2017 mit der Initiative befasst und empfiehlt sie wie der Bundesrat ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.

Keine Unterstützung von WAK-S

Nachdem die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) Anfang Jahr die Vertreter des Initiativkomitees rund um «Biorebell» Armin Capaul angehört hatte, lancierte sie einen indirekten Gegenvorschlag, um dem «Initiativkomitee einen bedingten Rückzug zu ermöglichen». 

Diesen wiederum lehnte die Schwesterkommission, die WAK-S, am 24. Jauar ab. Nach Angabe der Parlamentsdienste fiel der Entscheid mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Auch mit einem indirekten Gegenentwurf würde ein neuer Subventionstatbestand geschaffen, hiess es von der WAK-S. Die Ausgaben müssten anderswo im Landwirtschaftsbudget eingespart werden.

Nach Ansicht der Ständeratskommission sei es auch nicht nötig, um jeden Preis eine Volksabstimmung zu vermeiden. Zudem sei es ungewiss, ob die Volksinitiative tatsächlich zurückgezogen würde.

WAK-N verfolgt Gegenvorschlag nicht weiter

Nun zieht die WAK-N die Konsequenzen. Sie habe zur Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission den von ihr eingebrachten Vorschlag für einen indirekten Gegenentwurf nicht unterstützt, teilt sie am Mittwoch mit. Die WAK-N verfolge diesen Gegenentwurf somit nicht mehr weiter.

Sie wird sich im zweiten Quartal mit der Abstimmungsempfehlung zur Hornkuh-Initiative befassen, so dass diese in der Sommersession 2018 im Nationalrat behandelt werden kann.

jw