Im Juni 2015 hat die Regierung des Kantons Jura ein Pilotprojekt für Tiefengeothermie bewilligt und gleichzeitig die Zusage für den Bau einer Bohrplattform in der Gemeinde Haute-Sorne erteilt. Gegen diesen Entscheid haben fünf Personen opponiert. Vor der kantonalen Instanz erhielten sie nur teilweise Recht.
Vor Bundesgericht machten sie geltend, dass eine gesetzliche Grundlage für die Nutzung von Tiefengeothermie auf privaten Grundstücken fehle. Zudem sind die Beschwerdeführer der Ansicht, dass der Spezialplan für das Pilotprojekt nicht gleichzeitig die Baubewilligung enthalten könne.
Weil im Frühjahr eine Volksinitiative eingereicht wurde, die fordert, dass die Nutzung von Tiefengeothermie in Kanton Jura verboten wird, stellten die Beschwerdeführer beim Bundesgericht vergeblich ein Gesuch um vorläufige Sistierung ihrer Beschwerde bis über die Initiative entschieden worden ist.
sda