Die Regelung für kurz gesömmerte Milchkühe, -schafe und -ziegen ist in die Jahre gekommen. Der Schweizer Bauernverband (SBV) und der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband (SAV) riefen im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) deshalb eine Arbeitsgruppe ins Leben. Das BLW will in Zukunft schweizweit eine weitgehende Gleichbehandlung zwischen den Sömmerungsbetrieben und -tieren.
Die Arbeitsgruppe hat einen Vorschlag für eine Nachfolgelösung erarbeitet und diese Woche dem BLW präsentiert. Dieser sieht vor, künftig für alle Milchtiere die Sömmerungsbeiträge auf der Basis von Normalstössen zu entrichten und Milchkühe, Milchschafe sowie Milchziegen zusätzlich mit einem variablen Beitrag zu fördern. Dieser variable Milchviehbeitrag möchte die Arbeitsgruppe in erster Linie den kürzer gealpten Milchtieren zugutekommen lassen. Er soll so den höheren Kosten pro Tier und Tag Rechnung tragen.
Besonders wichtig sei der Arbeitsgruppe, dass die heute im Sömmerungsgebiet anfallenden Fördermittel auch weiterhin dort zum Einsatz kommen, heisst es in einer Mitteilung des SBV. Deshalb sollten die 1.7 Mio Franken, die der Bund heute für die Kurzalpung ausrichtet, weiterhin diese Stützwirkung haben. Die Arbeitsgruppe schlug weiter vor, diese Mittel um jene ein bis zwei Mio. Franken zu ergänzen, die durch die Deckelung der Beiträge zur Biodiversitätsförderung im Sömmerungsgebiet eingespart wurde.
Der Ball liegt nun wieder beim BLW. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe hoffen, dass ihr Vorschlag im Prozess der Verordnungsanpassungen einfliesst und «so die Milchviehsömmerung gestärkt wird», wie sie schreiben.
jw