Ein knapp 60-jähriger Mann steht momentan wegen mehrfachem Hausfriedensbruch und Tierquälerei vor dem Kreisgericht See-Gaster in St. Gallen. Wie das «Tagblatt» berichtete, gab der Angeklagte im Verlaufe der Verhandlung zu, dass es bezüglich letzterem bis zum Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Der IV-Bezüger bestätigte, dass er drei Mal Sex mit einem Tier gehabt habe - immer mit dem selben, da dieses sich nicht bewegt habe. Gemäss «Tagblatt» ist der Mann in einen Stall eingebrochen, hat einen Einkaufskorb hinter das Tier platziert und sich darauf gestellt, um die «richtige Höhe» zu erreichen. Als die Bauernfamilie bemerkte, dass Gegenstände im Stall nicht mehr an ihrem richtigen Platz waren, montierte sie eine Videokamera - somit kam die Geschichte ans Licht.
«Ich kann mir nicht erklären, wie das passieren konnte»
Der Angeklagte zeigt Reue. «Ich entschuldige mich für das, was ich getan habe. Ich kann mir nicht erklären, wie das passieren konnte». Wie das «Tagblatt» schreibt, habe er grosse Angst, dass seine noch unwissende Familie das Ganze erfahre. Auf die Frage des Gerichtsvorsitzenden, ob er eine Therapie mache, antwortete der knapp 60-Jährige nur: «Das wird nie wieder vorkommen.»
Da sowohl bei der Festnahme als auch beim Beschuldigten zuhause Schlagringe gefunden wurden, werden ihm zusätzlich zum Hausfriedensbruch und zur Tierquälerei auch Vergehen gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Der Staatsanwalt forderte für die Vergehen eine Geldstrafe von 12'500 Franken unter Anrechnung der Untersuchungshaft von einem Tag. Wegen der Vorstrafen des Täters könne keine bedingte Strafe gewährt werden. Die Verteidigung indes will bezüglich dem Hauptanklagepunkt, der Tierquälerei, einen Freispruch erreichen, da die Aufnahmen der Videokamera lediglich einen Fall von Geschlechtsverkehr mit dem Jungrind beweisen würden. Das Urteil wird den Parteien heute eröffnet werden.
lae