Begonnen hat die Justizposse im letzten Mai: Damals mähte der nichtsahnende Bauer sein Feld. Laut dem Naturschützer mähte der Landwirt das Feld von aussen nach innen. Im Landesnaturgesetz ist aber seit November 2016 nur noch erlaubt, Felder von innen nach aussen zu mähen. Damit sollen Wildschäden vermieden werden. Bei diesem falschen Mähen soll eine Maus zu Tode gekommen sein, wie die «Neue Westfälische» berichtet. Prompt reichte der Naturschützer Anzeige ein.
Verletzungen durch Mähwerk
Ermittler begutachteten die tote Maus und fanden laut einem Sprecher auch frische Verletzungen durch das Mähen. Daraufhin kassierte der Bauer ein Verwarngeld von 50 Euro für falsches Mähen. Weiter prüfte die Staatsanwaltschaft, ob der Bauer gegen das Tierschutzgesetz verstossen habe. Es konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden, das Verfahren wurde eingestellt.
Beschwerde eingelegt
Dem Naturschützer passte das nicht - er legte Beschwerde ein. Nach einer weiteren Prüfung des Falls blieb das Verfahren eingestellt.
jw