Die Bayer AG kündigte an, das Urteil (wir berichteten) eingehend zu prüfen, zusammen mit den daraus hervorgehenden Konsequenzen und möglichen rechtlichen Optionen. Die Klage sei aufgrund einer „unsicheren Rechtsgrundlage des Kommissionsentscheides“ erfolgt. Der Verlust von mit Neonikotinoiden gebeiztem Saatgut werde grosse Auswirkungen auf die europäischen Zuckerrübenanbauer haben, stellte der Leverkusener Konzern fest.
Die Syngenta International AG bekräftigte ihre Kritik an der Entscheidungsfindung der EU-Kommission. Die Anwendungsbeschränkungen seien auf der Grundlage eines hypothetischen Risikos und ohne gesetzliche Regulierung erfolgt. Die Entscheidung müsse jetzt den Anstoss dazu geben, sichere Grundlagen für einen transparenteren Dialog und für eine gleichzeitig wissenschaftsorientierte Bewertung der europäischen Zulassungsbehörden zu schaffen, betonte Syngenta.
Umweltorganisationen zufrieden
Derweil begrüssten verschiedene Umweltorganisationen die Rechtsprechung der Luxemburger Richter. Der Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Kai Niebert, sprach von einem „vollumfänglichen Erfolg für Mensch und Natur“. Damit habe das Gericht beispielgebend klargestellt, dass der „Schutz unserer Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht“. Auch die Pflanzenschutzreferentin beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Corinna Hölzel, lobte den Richterspruch. Die Gruppe der Neonikotinoide umfassen nach ihrer Ansicht aber noch weitere Wirkstoffe, die „ähnlich besorgniserregend“ sind und deshalb gleichfalls verboten werden müssten.
AgE