Der Thurgauer Regierungsrat und fast die Hälfte des Kantonsrats wollten die Initiative zum Kulturlandschutz für ungültig erklären lassen. Grund: Sie verstosse gegen Bundesrecht und gefährde Projekte für den Hochwasserschutz und Renaturierungen. Die Volksinitiative «Kulturlandschutz bei Gewässerkorrektionen» war im November 2016 mit 4668 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.
Am Mittwoch hat der Grosse Rat die Initiative nun für gültig erklärt, wenn auch denkbar knapp mit 58 gegen 56 Stimmen. Danach wurde die Initiative abgelehnt, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet.
Hochwasser- und Kulturlandschutz
Einem Gegenvorschlag stimmte das Parlament mit grossem Mehr zu. Oberstes Prinzip im Gegenvorschlag bleibt der Schutz vor Hochwasser. Neu werden im kantonalen Gesetz auch die bisher nicht genauer definierten «übrigen öffentlichen Interessen" explizit aufgeführt. Dazu gehören der haushälterische Umgang mit Kulturland und der Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen (mehr zum Gegenvorschlag hier).
Die Initianten werden das Volksbegehren zugunsten des Gegenvorschlags zurückziehen.
sda/jw