Sehr gesprächig sind sie nicht, die vorläufigen Verlierer im Poker um Lactofama-Beiträge: «Der Vorstand der Thurgauer Milchproduzenten (TMP) hat an der Vorstandssitzung vom 6. Dezember einstimmig beschlossen, in der Angelegenheit der ausstehenden Beitragszahlungen mit Beschwerde an das Bundesgericht zu gelangen», heisst es in einem kurzen Communiqué vom Mittwoch, das vom TMP-Präsidenten Ruedi Schnyder unterzeichnet worden ist. Zu den Gründen wolle er wie in laufenden Verfahren üblich nichts Weiteres sagen, so Schnyder auf Anfrage.

50 Produzenten gegen TMP

In einem Urteil des Thurgauer Obergerichts, das Mitte November publik geworden ist, hatten die TMP eine Niederlage einstecken müssen (die BauernZeitung berichtete). Anders als das Bezirksgericht entschied die oberste kantonale Instanz, dass den TMP die rechtliche Grundlage zum Einzug der Beiträge im Jahr 2015 gefehlt hat. 

Die Vorinstanz hatte noch befunden, es sei rechtens, dass die TMP im Auftrag der SMP damals auch das Inkasso für Lactofama-Beiträge (0,35 Rp. pro Kilo Milch) macht. Weitergezogen hatte das Urteil eine Gruppe von gut 50 Milchproduzenten um den kämpferischen und verbandskritischen Roland Werner aus Wäldi TG.

Weitreichendes Urteil

Auf Anfrage erklärt Urs Schwizer, Geschäftsführer der Thur Milch Ring AG, welche die widerständigen Produzenten administrativ begleitet, das Motto laute im Moment «Abwarten und Tee trinken». Die SMP wollten auf Anfrage keinen Kommentar 
abgeben zum nächsten Schritt.

Das Urteil des Obergerichts war von Beobachtern als weitreichend eingeschätzt worden, da es die Befugnis von Kantonalverbänden einschränkt, nationale Beiträge einzukassieren.

akr