Der Bauer Fausto sei bei einer Kontrolle gegenüber den beiden Kantonspolizisten Max und Moritz (alle Namen geändert) handgreiflich geworden. Dies berichtete die «Aargauer Zeitung» gestern. Die Gesetzeshüter hätten ihn überfallen, behauptete der 60-Jährige am Donnerstag vor der Einzelrichterin Isabelle Wipf in Bremgarten.

Wo ist der Töff?

Die Geschichte nahm ihren Anfang  bei einem Verkehrsunfall im Sommer 2013 in Zürich, wo ein beteiligter Motorradlenker den Unfallort pflichtwidrig verlassen hatte. Der Halter des Fahrzeugs konnte anhand des Kontrollschildes im Freiamt ausfindig gemacht werden.

So ersuchte die Zürcher Polizei die Kantonspolizei Aargau um eine Kontrolle beim Motorradbesitzer, um allfällige Unfallspuren am Töff zu sichern. Die Polizisten Max (36) und Moritz (37) erhielten den Auftrag, auf dem Hof des Bauern vorzusprechen.

Die beiden Polizisten trafen Fausto, den Besitzer des Motorrades zu Hause an, stellten sich vor und fragten ihn, ob sie den Töff sehen könnten. Nach Angaben der beiden Polizisten hätte sich Fausto von Anfang an geweigert, den Standort seines Motorrades bekannt zu geben, da er es angeblich ausgeliehen hätte.

Handschellen und Verstärkung

Da der Bauer sich nicht kooperativ verhalten habe, hätten ihn die Polizisten auf den Polizeiposten gebeten. Wohin sie ihn schlussendlich in Handschellen hinbringen mussten, weil er handgreiflich geworden war. Bei dieser Aktion hätten die beiden sogar noch verstärkung eingefordert, heisst es weiter im Bericht. Der Besitzer des Motorrades wehrte sich trotz Handschellen dermassen heftig, dass die zwei es nicht alleine geschafft hätten.

Nach dieser Aktion erhob Fausto gegen Max und Moritz Anklage wegen einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Tätlichkeiten.

Die Staatsanwalt Rheinfelden-Laufenburg leitete die Ermittlungen. Auf die Anklagepunkte wegen Gefährdung des Lebens (Fausto gab an, dass er während der Verhaftung zwischendurch kaum noch atmen konnte), Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch trat sie, wegen Unerheblichkeit gar nicht ein.

Die beiden Polizisten klagten gegen Fausto wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung und Sachbeschädigung.

Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

jba

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