Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat diese Änderung zusammen mit fünf weiteren in die Vernehmlassung geschickt.
Das Verbot dieser Unkrautvertilger bringe die geltenden Bestimmungen in Einklang mit den bestehenden Verboten von Pflanzenschutzmitteln, teilte das Departement am Freitag mit. Synthetische Gase und andere Treibhausgifte sollen zudem vermindert werden.
Die Chemikalien-Risikoverordnung muss an europäisches Recht und an Konventionen der internationalen Staatengemeinschaft angepasst werden. Sie regelt den Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen und legt Beschränkungen und Verbote fest. Betroffen ist etwa die Perfluoroctansäure für die Textilienbehandlung.
Schonung für kleine ARA
Beim Umgang mit Mikroverunreinigungen will das Departement kleine Abwasserreinigungsanlagen (ARA) schonen. Nur diejenigen Anlagen, die ihr behandeltes Wasser in stark verschmutzte Gewässer einleiten, sollen Einrichtungen zur Beseitigung von Mikroverunreinigungen einbauen müssen.
Zudem wird die Frist für den Einbau bis 2028 verlängert. Der für die Sanierungspflicht ausschlaggebende Abwasseranteil im Gewässer unterhalb der Anlagen wird auf 20 Prozent vervierfacht. Die Bestimmungen für mittlere und grosse Anlagen bleiben unverändert.
Das Verbandsbeschwerderecht wird auf zwei weitere Organisationen ausgedehnt. Neu sollen der Verein Dark-Sky Switzerland und der Schweizerische Verein des Gas- und Wasserfachs zur Beschwerde berechtigt sein. Sie erfüllen gemäss Departement die Voraussetzungen und sollen auf die Liste der berechtigten Organisationen kommen.
sda