Heute vor einer Woche verabschiedete der Bundesrat das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2017 (wir berichteten). Es enthält 21 geänderte Verordnungen, die meisten Anpassungen treten am kommenden 1. Januar 2018 in Kraft. Dabei will der Bundesrat von einem zweistufigen RAUS-Programm nichts wissen (siehe BauernZeitung vom 20. Oktober). Das sorgt bei Mutterkuh Schweiz, den Schweizer Milchproduzenten, IP-Suisse, Bio Suisse und dem Schweizer Bauernverband für lange Gesichter, welche dies in einem «Tierwohlpakt» gefordert hatten. Man sei «enttäuscht» über das Verordnungspaket, lässt Mutterkuh Schweiz heute in einer Medienmitteilung verlauten. Damit verpasse die Schweiz eine Chance, ihre Tierwohlprogramme zeitgemäss weiterzuentwickeln.
Weidehaltung fördern
Bis jetzt wird im RAUS-Programm für Mast-Rindvieh keine Weide verlangt. Dies, weil man laut Mutterkuh Schweiz bei der Einführung des Programms in den 1990er-Jahren davon ausging, dass die Weide in der Fleischproduktion keine praktikable und mengenmässig bedeutende Option sei. «Heute zeigen Mutterkuh- und Weidemastprogramme jedoch das Gegenteil. Ein zusätzlicher Weidebetrag im RAUS-Programm wäre ein realistischer Fortschritt fürs Tierwohl», schreibt Mutterkuh Schweiz.
Und eine stärkere Förderung der Weide wäre laut der Vereinigung der Mutterkuhhalter zudem eine der wirkungsvollsten Massnahmen zur Verringerung der Ammoniakemmissionen. Der bisherige, für Masttiere an Auslauf im Laufhof geknüpfte RAUS-Beitrag sollte als Basisbeitrag bestehen bleiben.
«Konkurrenz schläft nicht»
Mit Blick auf die internationale Entwicklung sei einerseits festzustellen, dass die Weidehaltung unter Druck steht und abnimmt. Gleichzeitig gewinne sie als Differenzierungsmerkmal an Bedeutung. Die Konkurrenz im Ausland schlafe nicht. «Es wäre deshalb wichtig, dass die Agrarpolitik in der Schweiz die Weidehaltung
entschlossen fördert», heisst es.
Ein höherer RAUS-Beitrag für Rindvieh mit Weide käme ferner gerade jenen Betrieben zugute, die in den letzten Jahren Direktzahlungen verloren hätten.
jw