In den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland, Bern-Mittelland, Emmental, Oberaargau und Obersimmental-Saanen gilt das Verbot weiterhin. Neu hat der Verwaltungskreis Thun ebenfalls ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Ein solches Verbot gilt im Verwaltungskreis Interlaken-Oberhasli auch für die sonnseitigen Regionen des Thuner- und Brienzersees, in den Gebieten Beatenberg – Interlaken – Brienzergrat.

Am 1. August hat es in verschiedenen Gebieten des Kantons Bern Gewitter gegeben oder geregnet. Die Niederschläge haben aber nicht ausgereicht, um die Waldbrandgefahr im Kanton Bern zu entschärfen, im Gegenteil: In den Verwaltungskreisen Thun und Obersimmental-Saanen wurde die Gefahrenstufe von «erheblich» auf «gross» angehoben. Weitere Infos dazu auf www.be.ch/waldbrandgefahr.

BauZ