In der Nacht auf den 1. Juli schlug der Wolf in der Herde der Familie Gerber, Steinettli, Schangnau, zu. Die gerissene Jungziege, die der Wolf nahe der Hütte riss, wurde erst nach langem Suchen gefunden. Kroni, eine weitere Ziege, fand Bäuerin Marianne Gerber nach langer Suche verletzt. Sie hatte Glück. Der vom Wolf aufgerissene Bauch konnte genäht werden. Die Familie Gerber glaubte, damit sei die Sache erledigt.

Kroni wird zu Hause gepflegt

Nun hat Kroni aufgrund eines Bisses am Hals allerdings einen Abszess gemacht. Es gehe ihr den Umständen entsprechend gut, sagt Daniel Gerber. Die Ziege wird zu Hause gepflegt. Die Kosten einer Behandlung im Tierspital wären nicht gedeckt, hatte der Wildhüter die Familie informiert. Diese würden den geschätzten Wert des Tieres voraussichtlich übersteigen. Wird ein Nutztier Opfer eines Wolfsrisses, muss der Wildhüter informiert werden. Dieser nimmt den Schaden auf und kann mittels Schadenformular die Meldung zur Entschädigung einreichen. Ein Nutztier oder deren Behandlung werde unter Berücksichtigung des geschätzten Wertes des Tieres immer entschädigt. Unabhängig davon, ob das verletzte Tier eingezäunt oder anders geschützt wurde (Bsp. Herdenschutzhund).

Eine Kuh verletzt

Nun muss Kroni also zu Hause bleiben. Der Abszess am Hals der Ziege sei mittlerweile hart geworden. Wie die Krankheit verlaufen wird, ist derzeit nicht abzuschätzen. Kroni ist nicht die einzige im Stall, die Pflege braucht. Die Lahmheit einer Erstlingskuh hat Bauer Gerber erst als «Grippeli» eingeschätzt. Die Geschwulst unterhalb des Vorderknies führte bei genauerer Betrachtung dann aber zu einer Bisswunde. Auch hier dürfte der Wolf am Werk gewesen sein. «Wir weiden die Tiere zusammen», erklärt Gerber, da sei es naheliegend, dass er auch Kühe angreife.

Wie geht es weiter?

Zügeln die Bauern im Gebiet die Ziegen fort, dürften sich Angriffe auf das Rindvieh mehren. Davon ist der betroffene Landwirt überzeugt. Im Wolfskonzept des Bundes steht, dass das Töten von Nutztieren ohne Herdenschutz am hellen Tag grundsätzlich ein unbedenkliches Verhalten des Wolfes ist. Also werden auch Angriffe auf grössere Nutztiere keine Begründung für einen möglichen Abschuss des Wolfes im Gebiet Schangnau sein.

sb