Emmentaler-Produzenten müssen auch dann Beiträge für Kommunikations-Massnahmen der Sortenorganisation entrichten, wenn sie nicht Mitglied von Emmentaler Switzerland sind. Das hat der Bundesrat im November 2017 auf Antrag von Emmentaler Switzerland (ES) entschieden. Die Beitrags-Pflicht gilt bis Ende 2021.
Nun wurde die Sortenorganisation erneut vorstellig beim Bundesrat. Gefordert wird, dass Nichtmitglieder höhere Beiträge bezahlen müssen, 70 Rp./kg statt wie bisher 55 Rp./kg, befristet bis Ende 2021. Der Bund hat das Gesuch im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht, Interessierte können sich bis zum 25. September 2018 schriftlich dazu äussern.
Hintergrund: Die Delegierten von Emmentaler Switzerland haben im April 2018 beschlossen, die Abgaben von 60 Rp./kg auf 75 Rp./kg zu erhöhen. Dies, um die rückläufigen Abgaben infolge der sinkenden Emmentaler-Produktion zu kompensieren. Nichtmitglieder sind von diesem Entscheid nicht betroffen, sie müssen auch weiterhin lediglich 55 Rp./kg bezahlen.
"Eine solche grosse Differenz würde die Wettbewerbsfähigkeit von ES-Mitgliedern gegenüber Nichtmitgliedern tangieren und die Branchensolidarität sowie die bewährte Mengensteuerung gefährden", schreibt die Sortenorganisation in ihrem Gesuch an den Bundesrat.
Der Bundesrat kann in bestimmten Fällen die von Branchen- und Produzentenorganisationen beschlossenen Selbsthilfemassnahmen auch auf die Nichtmitglieder ausdehnen. Die Massnahmen müssen die Qualitätsverbesserung, die Absatzförderung oder die Anpassung der Produktion und des Angebots an die Erfordernisse des Marktes betreffen und durch Unternehmen gefährdet werden, die sich nicht daran beteiligen.
lid