Im abgesperrten Gebiet gelten weitreichende Verbringungsverbote für Schweine und müssen zusätzliche Biosicherheitsmassnahmen eingehalten werden. Zudem besteht in diesem Gebiet laut wallonischem Landwirtschaftsministerium ein Jagdverbot; Priorität haben das Auffinden von verendeten Wildschweinen und deren sicherer Abtransport durch Spezialteams. Forstwirtschaftliche Arbeiten sind nur bei strikter Einhaltung der Biosicherheitsauflagen erlaubt, und Waldbesucher dürfen die freigegebenen Wege nicht verlassen.

AgE