Nach Angaben der Bündner Sektionen von WWF und Pro Natura wurde die vom Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement des Kantons Graubünden ausgestellte Abschussverfügung sorgfältig geprüft. Sie seien zum Schluss gekommen, dass die Regulierung des Wolfsrudels gemäss den Vorgaben der eidgenössischen Jagdverordnung und des Wolfskonzepts rechtlich zulässig sei, teilten WWF und Pro Natura am Dienstag mit.
Zwei weitere Jungtiere könnten noch folgen
Die Wildhut erlegte bereits zwei der vier Jungwölfe des Rudels am Piz Beverin in Mittelbünden. Sie hat gemäss Abschussverfügung bis Ende März nächsten Jahres Zeit, zwei weitere Jungtiere zu schiessen.
Abschuss wegen Rissen
Der Grund für den Eingriff durch die Wildhut liegt im Verhalten des männlichen Elterntiers M92, das zu viele Nutztiere aus geschützten Herden gerissen hat. WWF und Pro Natura bedauern eigenen Angaben zufolge den Abschuss der Jungwölfe, aber auch die von den Wölfen verursachten Risse.