Man hört Schreie aus der Nachbarwohnung, sieht blaue Flecken bei einer Bekannten oder bemerkt, dass ein Mitarbeiter plötzlich still und verängstigt wirkt. Viele Menschen fragen sich dann: Soll ich mich einmischen? Und wenn ja, wie?
Fachstellen sagen klar: Hinschauen kann helfen. Wichtig ist jedoch, besonnen vorzugehen und sich selbst nicht in Gefahr zu bringen.
In akuten Situationen sofort handeln
Wenn Schreie, Schläge, zerbrechende Gegenstände oder weinende Kinder zu hören sind, sollte sofort die Polizei alarmiert werden. In der Schweiz erreicht man die Polizei über den Notruf 117, europaweit auch über die Notrufnummer 112. Niemand kann von aussen beurteilen, wie gefährlich die Situation tatsächlich ist.
Oft hilft es bereits, die Situation zu unterbrechen – etwa indem man klingelt oder Geräusche im Treppenhaus macht. Direkte Vermittlungsversuche zwischen den Beteiligten sind hingegen nicht ratsam. Konflikte können schnell eskalieren, und Helfende geraten unter Umständen selbst zwischen die Fronten.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache
Wichtig zu wissen: Häusliche Gewalt ist in der Schweiz in vielen Fällen ein sogenanntes Offizialdelikt. Das bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft einschreiten müssen, sobald sie von Gewalt in einer Partnerschaft erfahren – auch dann, wenn die betroffene Person selbst keine Anzeige erstatten möchte oder diese später zurückzieht.
Deshalb betrifft häusliche Gewalt nicht nur die direkt Beteiligten, sondern die ganze Gesellschaft. Wer Hinweise wahrnimmt oder in einer akuten Situation Hilfe holt, handelt nicht übergriffig, sondern kann entscheidend dazu beitragen, Betroffene zu schützen.
Betroffene behutsam ansprechen
Nach einem Vorfall kann ein persönliches Gespräch wichtig sein. Betroffene sollten möglichst allein angesprochen werden – ruhig, ohne Druck und ohne Vorwürfe. Sätze wie «Ich mache mir Sorgen um dich» oder «Du bist nicht allein» können viel bewirken.
Entscheidend ist vor allem, zuzuhören und Unterstützung anzubieten. Viele Betroffene verlassen eine gewalttätige Beziehung nicht sofort. Angst, Scham, finanzielle Sorgen oder gemeinsame Kinder machen die Situation oft kompliziert.
Konkrete Hilfe anbieten
Statt Ratschläge zu erteilen, helfen konkrete Angebote: etwa die Begleitung zu einer Beratungsstelle, Unterstützung bei der Kinderbetreuung oder das Aufbewahren wichtiger Dokumente.
Ebenso wichtig ist der Hinweis auf professionelle Hilfe. Opferhilfestellen, Frauenhäuser oder Beratungsangebote arbeiten vertraulich und kostenlos – auch Angehörige, Nachbarn oder Arbeitgeber können dort Rat holen. Seit Mai 2026 ist die Opferhilfe schweizweit zudem unter der neuen nationalen Nummer 142 erreichbar. Die kostenlose Telefonnummer steht rund um die Uhr Betroffenen und ihrem Umfeld für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Auch auf sich selbst achten
Wer helfen möchte, muss die Belastung nicht allein tragen. Fachpersonen empfehlen, sich selbst Unterstützung zu holen und die eigenen Grenzen ernst zu nehmen. Denn auch kleine Gesten können viel bewirken: Betroffene merken dadurch, dass jemand hinsieht und dass Hilfe möglich ist.
Fest steht: Häusliche Gewalt geht uns alle an. Wer aufmerksam reagiert, kann dazu beitragen, dass Betroffene Schutz und Unterstützung finden.
Wichtige Telefonnummern auf einen Blick:
117 – Polizei bei akuter Gefahr
112 – Europäische Notrufnummer
142 – Nationale Opferhilfe-Hotline (24 Stunden, kostenlos und vertraulich)


